Wenn Sie selbst, Ihr Kind, Ihre Ehegattin/Ihr Ehegatte, Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner oder ein Elternteil im Ausland geboren wurden, können Sie Auskunft über eine Nachbeurkundung dieses Ereignisses in Deutschland erhalten und Dokumente sicher an das Standesamt übermitteln.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg