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Informationen des Stadtplanungsamtes zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Straubing wurde am 13.07.2006 im Amtsblatt Nr. 28 der Stadt Straubing bekannt gemacht und damit rechtswirksam. Seitdem wurden bereits mehrere, räumlich begrenzte Änderungs- und Ergänzungsverfahren und Berichtigungen durchgeführt. Deshalb wird neben dem rechtwirksamen FNP auch die Fortschreibung zur Ansicht angeboten.
Das tagesaktuell gültige Planwerk sowie dessen Begründung und die jeweiligen zusammenfassenden Erklärungen hierzu können im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung eingesehen werden. Hier erhalten Sie auch entsprechende fachliche Auskünfte zu den Planinhalten. Bitte beachten Sie außerdem, dass für etwaige fehlerhafte Abbildungen und Inhalte keine Gewähr übernommen werden kann. Alleinige Rechtsgrundlage sind die originalen Planurkunden im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung.