Sie können einen Antrag auf Einbürgerung stellen, wenn Sie u.a. seit mindestens acht Jahren ununterbrochen und rechtmäßig in Deutschland leben. Für bestimmte Personengruppen können auch kürzere Mindestaufenthaltszeiten gelten. Beim Landratsamt München erhalten Sie eine ausführliche Beratung über die Voraussetzungen und zum formalen Ablauf des Einbürgerungsverfahrens.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München