Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Mittagessen, Lernförderung, Schulbedarf, Ausflüge, Schülerbeförderung und weitere Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Da ein Großteil der Leistungen nicht als Geldleistung, sondern insbesondere in Form von persönlichen Gutscheinen oder durch Direktzahlung an die leistungsanbietende Person erbracht wird, ist regelmäßig eine rechtzeitige Antragstellung erforderlich.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg