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Abfallentsorgung; Verkauf eines Objektes

Sie waren der bisherige Grundstückseigentümer, aber haben das Objekt verkauft und möchten uns den neuen Grundstückseigentümer mitteilen.

Hinweis: Das Objekt wird direkt auf den neuen Eigentümer umgeschrieben, die Abfallbehälter verbleiben auf dem Grundstück. Diese Ummeldung sowie die Erstellung der Endabrechnung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Anmeldung des neuen Eigentümers vorliegen muss.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Ansbach