Um als Gefahrgutbeauftragter bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung bei einem privaten Veranstalter und einer erfolgreichen Prüfung durch die IHK erteilt. Prüfung und Schulungsnachweis werden für verschiedene Transportträger (Schiene, Straße etc.) angeboten.
Redaktionell verantwortlich: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern