Zweckentfremdungsantrag gemäß dem Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) - (Bayern)
Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.
Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Aldersbach