Sie haben den aus Ihrer Sicht berechtigten Verdacht, dass Sie einen Tierschutzvorfall beobachtet haben? Dann können Sie eine Tierschutzbeschwerde über eine tierhaltende Person oder einen Vorfall einreichen. Ein wichtiger Hinweis: Der Vorfall muss sich im Stadtgebiet Augsburg ereignet haben bzw. die Tierhaltung muss im Stadtgebiet Augsburg sein.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg