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Antrag auf Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis

Eine Gebührenbefreiung/Gebührenermäßigung des Führungszeugnisses oder auch in anderen Verwaltungstätigkeiten ist nur möglich, bei nachgewiesener Bedürftigkeit (Mittellosigkeit) oder aus Billigkeitsgründen des Antragstellers gem. § 10 JVKostG. Wichtig ist, dass stets ein Nachweis über die Mittellosigkeit dem Antrag beigefügt wird.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Fürstenstein