Wenn Sie Tätigkeiten ausüben, die mit der Produktion, der Verarbeitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde als Lebensmittelunternehmer registrieren lassen. Sie können die Meldung online übermitteln.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Schwandorf