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Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins (§ 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG)

Um den kleinen Waffenschein online beantragen zu können, benötigen Sie ein Bürgerkonto. Ohne Bürgerkonto können Sie das Formular online ausfüllen und anschließend drucken oder speichern.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Schwandorf