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Abfallentsorgung; Meldung über einen beschädigten Abfallbehälter

Ihr Abfallbehälter oder der Deckel Ihres Abfallbehälters ist beschädigt und benötigt eine Reparatur. Hinweis: Die Meldung ist nur durch den Eigentümer des Objektes möglich.

Bei Eigenverschulden werden die Abfallbehälter in Rechnung gestellt und eine Änderungsdienstgebühr in Höhe von 18 € berechnet.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Ansbach