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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentl. Verkehrsfläche gemäß § 29 Abs. 2 StVO

Sie können die Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlicher Verkehrsfläche gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Heroldsbach