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Gesundheitsamt | Infektionsschutzbelehrung für Lebensmittelpersonal

Landratsamt Rhön-Grabfeld

Im Lebensmittelgewerbe oder vergleichbaren Einrichtungen tätige Personen müssen nachweisen, dass sie vom Gesundheitsamt über die Vorschriften und Verpflichtungen nach § 42 und § 43 des Infektionsschutzgesetzes informiert wurden. Sie können sich online zur Belehrung anmelden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Rhön-Grabfeld