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Mit dem Erfassungsbogen kann die Übernahme der Fahrtkosten beantragt werden. Der Erfassungsbogen ist (von der Schule bestätigt) vor Beginn des Schuljahres beim Landratsamt einzureichen. Erfassungsbögen können über diesen Online-Dienst ausgefüllt werden oder sind direkt bei allen Schulen oder beim Landratsamt erhältlich. Für Schülerinnen und Schüler, bei denen sich während der Zeit vom Schuleintritt bis zur Vollendung der 10. Jahrgangsstufe weder Wohn- oder Schulort noch die Schulart ändern, erübrigt sich ein jährliches Ausfüllen des Erfassungsbogens.