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Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Einleitung von vorbehandeltem Abwasser aus der Zahnbehandlung (amalgamhaltiges Abwasser) in öffentliche Abwasserentsorgungsanlagen (Indirekteinleitung)

Hier können Sie die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung nach § 58 WHG i.V.m. Anhang 50 AbwV für die Einleitung von vorbehandeltem Abwasser aus der Zahnbehandlung (amalgamhaltiges Abwasser) in öffentliche Abwasserentsorgungsanlagen (Indirekteinleitung) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürth