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Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bzw. vom Fahrverbot der Ferienreiseverordnung - Antrag

Sie können online eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Straßenverkehrsordnung oder eine Ausnahme vom Fahrverbot der Ferienreiseverordnung gemäß § 4 Abs. 1 der Ferienreiseverordnung beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth