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Bodendenkmäler (Ausgrabung); Beantragung nach Art. 7 DSchG

Stadt Augsburg

Wenn Sie auf einem Grundstück, auf dem mit dem Vorhandensein von Bodendenkmälern gerechnet werden muss, Erdarbeiten (Abtrag des Oberbodens, Erstellen einer Baugrube etc.) durchführen wollen, benötigen Sie gemäß Art. 7 Denkmalschutzgesetz eine Grabungserlaubnis.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg