Wenn Sie auf einem Grundstück, auf dem mit dem Vorhandensein von Bodendenkmälern gerechnet werden muss, Erdarbeiten (Abtrag des Oberbodens, Erstellen einer Baugrube etc.) durchführen wollen, benötigen Sie gemäß Art. 7 Denkmalschutzgesetz eine Grabungserlaubnis.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg