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Kinderbetreuung; Übernahme der Gebühren für den Besuch in einer Tageseinrichtung

Die Kosten der Kinderbetreuung können ganz oder teilweise übernommen oder erlassen werden, wenn die Zahlung für Eltern oder dem Elternteil finanziell nicht möglich ist. Sie können die Übernahme der Gebühren für den Besuch in einer Tageseinrichtung online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Bayreuth