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Antrag für eine Erlaubnis nach § 27 SprenG

Stadt Ansbach

Sie können eine Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang mit explosionsgefährliche Stoffen (§ 27 Sprenggesetz) online beantragen oder verlängern.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Ansbach