Wenn Sie einen gesetzlich geregelten Heilberuf selbständig im Landkreis München ausüben möchten (z. B. Heilpraktiker, Hebamme, Masseur etc.), sind Sie verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt zu melden. Die Leistung können Sie online durchführen.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München