Wenn Sie im Besitz einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe sind, wird der "Kleine Waffenschein" benötigt, wenn Sie die Waffe außer Haus zugriffsbereit mit sich führen wollen. Sie müssen kein Führungszeugnis beantragen, das wird vom Ordnungsamt erledigt und die Waffen müssen zur Antragstellung nicht vorgelegt werden. Der "Kleine Waffenschein" berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, jedoch nicht auf öffentlichen Veranstaltungen. Das Schießen ist nur in Notsituationen erlaubt. Bitte beachten Sie dazu auch unsere weiteren Hinweise im Antragsprozess. Die Ausstellung ist kostenpflichtig und beträgt derzeit 150 €.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Nürnberg