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Der Bezirk Unterfranken ist für die Gewährung von Leistungen zur Mobilität nach §§ 83, 113 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX zuständig. Die Leistungsgewährung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Mobilitätshilfe.
Mit diesem Onlineverfahren können Sie die Gewährung von Leistungen zur Mobilität im Rahmen der Sozialen Teilhabe online beantragen.