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Antrag zur Aufstellung / Befreiung von Halteverboten

Das Formular ist sorgfältig auszufüllen und mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten (bei Maßnahmen mit erheblichen Verkehrsauswirkungen bis 8 Wochen vorher) einzureichen. Ohne Erlaubnis begonnene Arbeiten werden behördlich eingestellt und als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Neu-Ulm