Anmeldungen zum Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister, Vereinsregister und zum Gesellschaftsregister können online mittels Videokonferenz von einer Notarin oder einem Notar beglaubigt und an das jeweils zuständige Registergericht weitergeleitet werden.
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat