Antrag nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO (Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund)
Soweit notwendig, ist eine Lageskizze anzufertigen, aus der die Örtlichkeit der vorgesehenen Bauarbeiten hervorgeht.
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Gemeinde Aldersbach