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Infektionsschutzbelehrung online

Sie können die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz §43 online durchführen. Im Anschluss an die Belehrung erhalten erhalten Sie die entsprechende Bescheinigung.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Wunsiedel i.Fichtelgebirge