Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Eine Vorsprache in Ihrem Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Bamberg