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Weitergewährung der Hilfe zum Lebensunterhalt/ Grundsicherung

Antrag die weitere Bewilligung von existenzsichernden Leistungen zum Ende des Bewilligungszeitraums. Voraussetzung ist, dass Sie bereits laufende Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt vom Bezirk Oberfranken beziehen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bezirk Oberfranken