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"BZSt-Online-Portal" des Bundeszentralamts für Steuern

Vom 01. April 2021 an können Unternehmerinnen und Unternehmer die Teilnahme an der Sonderregelung auf elektronischem Weg beim BZSt beantragen. Die Teilnahme gilt einheitlich für alle Mitgliedstaaten der EU. Für die Antragstellung steht das BZSt-Online-Portal zur Verfügung.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat