Betriebe, die folgende Tätigkeiten ausführen, benötigen eine Betriebszertifizierung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung:
Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur und Stilllegung von ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen mit bestimmten fluorierten Treibhausgasen
Redaktionell verantwortlich: Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim