Logo Bayernportal

Terminbuchung zur Belehrung nach IfSG

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Wer beruflich mit Lebensmitteln umgeht muss beim Umgang mit Lebensmitteln Vorsichtsmaßnahmen beachten. Hierzu ist eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder zugelassene Ärzte vorgeschrieben. Belehrungen finden immer montags um 14:00 Uhr im Gesundheitsamt statt. Denken Sie bitte an ein Ausweisdokument. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen