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Jugendamt - Antrag auf Auskunft aus dem Sorgeregister

Landratsamt Landsberg am Lech

Sie können den Antrag auf Bestätigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister (Negativbescheinigung) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landsberg am Lech