Mit diesem Verfahren können Sie einen Gartenwasserzähler, einen Zähler zur Erfassung von Frischwasser, das nicht der Kanalisation zugeführt wird, beantragen oder den Wechsel des Zählers (Zählernummer und -stand) mitteilen, so dass die damit gemessene Wassermenge bei der jährlichen Abwasserberechnung in Abzug gebracht werden kann.
Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Kasendorf