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Mitteilung über den Einbau bzw. Austausch eines Gartenwasserzählers

Mit diesem Verfahren können Sie einen Gartenwasserzähler, einen Zähler zur Erfassung von Frischwasser, das nicht der Kanalisation zugeführt wird, beantragen oder den Wechsel des Zählers (Zählernummer und -stand) mitteilen, so dass die damit gemessene Wassermenge bei der jährlichen Abwasserberechnung in Abzug gebracht werden kann.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Kasendorf