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Kostenfreiheit des Schulweges

Große Kreisstadt Freising

Sie können die Erstattung der Kosten bei Überschreitung der Mindestentfernung, für Behinderte und Kranke und in begründeten Ausnahmefällen online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Freising