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Änderung/ Erweiterung Gaststättenerlaubnis beantragen

Wenn Sie in Ihrem Betrieb alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Dies gilt für Schankwirtschaften, aber z. B. auch für Imbisswagen, Kioske, Freischankflächen und Biergärten.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München