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Abmeldung eines mitteilungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses

Die Mitteilung kann formlos an die zuständige Ausländerbehörde oder online erfolgen. Zuständig ist die Ausländerbehörde, die für die betreffende ausländische Person zuständig ist, das heißt dort wo sie seinen gewöhnlichen Aufenthalt pflegt.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt