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Ratsinformationssystem - Einsichtnahme in die Niederschriften beantragen

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ingolstadt können Einsicht in die genehmigten Niederschriften zum öffentlichen Teil der Sitzungen des Stadtrates, der Ausschüsse und der Bezirksausschüsse sowie der Bürgerversammlungen nehmen. Dieses Recht steht auch auswärts wohnenden Personen zu, soweit ihr Grundbesitz oder ihre gewerbliche Niederlassung in Ingolstadt betroffen ist.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt