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Neugenehmigung nach § 4 BImSchG bzw. Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG

Sie können die Neugenehmigung nach § 4 BImSchG bzw. Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bayreuth