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Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit die Abfallgebühren zu senken, wenn sie mit diesem Antrag nachweisen können, dass sie eine eigene Kompostiereinrichtung verwenden um kompostierbare Haushaltsabfälle zu verwerten. Weiterhin verplichten sich die Antragstellenden zur ganzjährigen Verwendung der Kompstiereinrichtung und gewähren dem Landratsamt und/oder dessen Beauftragte Zutritt zu der Einrichtung.