Logo Bayernportal
- kein Ort -

Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen verlängern

Dieser Online-Dienst unterstützt ausländische Personen, die keine Unions- oder EWR-Bürger sind, bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (Familiennachzug).

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München