Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen Sie eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt, sofern Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren Arbeitsplatz im Stadtgebiet Augsburg haben. Dieses Formular dient der Anmeldung zur Belehrung.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg