Logo Bayernportal

Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis

Sie können die Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis gem. Art. 15 BayWG i.V.m. Art. 70 BayWG online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bayreuth