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Antrag auf Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin oder Ingenieur" (Empfänger: Regierung von Schwaben)

Ingenieurinnen und Ingenieure, die nicht den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Gebäude und Versorgungstechnik oder Vermessungswesen zuzurechnen sind, können die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung bei der Regierung von Schwaben online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Schwaben