Träger von Kindertageseinrichtungen müssen Veränderungen die das Personal der Einrichtung betreffen melden, damit die Eignung des pädagogischen Personals, des Personalbestandes und des Personaleinsatzes überprüft werden kann. Sie können die Änderungsmeldung online übermitteln.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth