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Frühe Hilfen - Bestandsmeldung des pädagogischen Personals

Landratsamt Roth

Träger von Kindertageseinrichtungen müssen regelmäßig das Personal der Einrichtung melden, damit die Eignung des pädagogischen Personals, des Personalbestandes und des Personaleinsatzes überprüft werden kann. Sie können die Meldung online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth