Träger von Kindertageseinrichtungen müssen regelmäßig das Personal der Einrichtung melden, damit die Eignung des pädagogischen Personals, des Personalbestandes und des Personaleinsatzes überprüft werden kann. Sie können die Meldung online übermitteln.
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Roth