Wenn Sie Geräte zu gesetzlichen Pflichtmessungen der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen bereitstellen und auswerten möchten, müssen Sie sich dafür vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkennen lassen. Diese Anerkennung können Sie im Bundesportal online beantragen.
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat