Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Zur Beantragung von Bürgergeld ist keine persönliche Vorsprache beim Jobcenter notwendig. Sie können die Leistung, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Ansbach haben, über diesen Online-Dienst beantragen. Dies gilt auch für die Beantragung von einmaligen Leistungen, insbesondere zur Beschaffung von Heizmaterialien und Betriebskostennachzahlungen.
Nach Antragstellung erhalten Sie innerhalb weniger Tage einen Rückruf vom Jobcenter zur Erstberatung. Im Rahmen der telefonischen Erstberatung wird geklärt, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und ob vorrangige Ansprüche bestehen. Erforderliche Antragsformulare werden Ihnen anschließend auf dem Postweg übermittelt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass vorrangige Ansprüche aufgrund des Nachranggrundsatzes der Jobcenterleistungen immer geltend gemacht und ggf. durchgesetzt werden müssen.